Der Weg zum Drittmittelprojekt

Anträge (mit Ausnahme der DFG), Angebote, Verträge und andere bindende Erklärungen in Zusammenhang mit Drittmittelvorhaben dürfen nur von der Hochschulleitung (Rektorin oder Kanzlerin) – nicht von der Projektleitung – rechtsverbindlich unterzeichnet werden. Entsprechend ist vor der Antragstellung bzw. Angebotsübermittlung stets Kontakt zum Referat Drittmittel aufzunehmen.

Antragstellung bzw. Vertragsverhandlung

Die in der Forschung selbstständig tätigen Mitglieder der Universität sind berechtigt und aufgefordert, Mittel Dritter zu Forschungszwecken einzuwerben und zu verwenden (§ 47 Abs. 1 LHG M-V). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Hinweise für in den Ruhestand versetzte oder verrentete Professor*innen.

Auch wenn wir bestrebt sind, die Prüfung der Antragsunterlagen stets bis zur Einreichungsdeadline abzuschließen, sind auch im Referat Drittmittel Bearbeitungszeiten zu berücksichtigen. Umso wichtiger ist es, den im Referat für das geplante Vorhaben zuständigen Mitarbeitenden frühzeitig einzuschalten. So können bereits ein Einlesen in ggf. bislang unbekannte programmspezifische Vorgaben erfolgen, wertvolle Hinweise gegeben und die Einholung notwendiger Erklärungen angestoßen werden.

Die erste Frage im Rahmen der Antragstellung aus administrativer Sicht betrifft die steuer- und trennungsrechliche Einordnung des jeweiligen Projekts. Ist Hauptziel des Geldgebers, uneigennützig Wissen für die Allgemeinheit zu schaffen, oder wird für den Geldgeber für seine Zwecke eine Leistung gegen Entgelt erbracht? Zuwendungen des Bundes (bspw. BMBF), der DFG, der EU, von Stiftungen und des DAAD im Rahmen von Förderprogrammen sind in der Regel dem nicht-wirtschaftlichen Bereich zuzuordnen. Generell können für die Einordnung unter anderem folgende Kriterien herangezogen werden:

  • Regelungen auf Grundlage des Haushaltsrechts (bspw. NABF, ANBest-P)
  • Rechte an den Ergebnissen des Vorhabens
  • Publikationsvorbehalt
  • Projektinitiative
  • Fachliche Detailsteuerung
  • Rechtsform des Geldgebers
  • Erbingung einer Marktleistung
  • bei Kooperationen: Art der Zusammenarbeit (auf Augenhöhe oder im Über-Unterordnungsverhältnis)

Die Kriterien sind jedoch nur Anhaltspunkte. So kann beispielsweise auch ein öffentlich-rechtlich organisierter Geldgeber (z. B. im Bereich seiner Ressortaufgaben) als Auftraggeber eines wirtschaftlichen Vorhabens agieren. Auch können die steuer- und die trennungsrechtliche Einordnungsprüfung zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen. Zur Einordnung Ihres jeweiligen Vorhabens wenden Sie sich daher bitte frühzeitig an das Referat Drittmittel.

Je nach Ergebnis der Prüfung muss unterschiedlich kalkuliert werden:

Nicht-wirtschaftliche Vorhaben

(Zuwendung/Kooperation)

Anträge werden, ggf. unter Verwendung der Registrierungsnummern der Universität, gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Mittelgebers erstellt.

Ist im Rahmen des Projektes ein Eigenanteil zu erbringen, sind bei Geräten nur Abschreibungsraten förderfähig oder andere geplante Ausgaben nicht erstattungsfähig, sind die Einzelheiten hierzu vor der Einreichung des Antrags zu klären.

DFG-Arbeitgebererklärungen für die eigene Stelle sind der für DFG-Projekte zuständigen Ansprechperson im Referat Drittmittel zu übersenden. Nach Abstimmung mit dem jeweiligen Dekanat und dem Referat Personal wird die Unterschrift der Hochschulleitung eingeholt.

Vor der rechtsverbindlichen Antragseinreichung ist die Drittmittelanzeige einzureichen. Erfolgte die Drittmitteleinwerbung ohne förmlichen, von der Hochschulleitung unterschriebenen Antrag, ist die Drittmittelanzeige spätestens nach Erhalt der Bewilligung einzureichen.

Wirtschaftliche Vorhaben

(Auftragsforschung/Dienstleistung)

Die Kalkulation der Vergütung erfolgt anhand der Drittmittelanzeige.

Nach Erhalt der Drittmittelanzeige erstellt das Referat Drittmittel einen Vertragsentwurf oder ein Angebot bzw. prüft vom Auftraggeber bereitgestellte Vertragsentwürfe. Des Weiteren ist von der Projektleitung eine Leistungsbeschreibung zu übersenden, die Eingang in das Angebot findet bzw. Anlage zum Vertrag wird.

Bei kleineren Vorhaben, bei denen keine Erfindungen und besondere Haftungsrisiken zu erwarten und Beschränkungen bei Publikationen unkritisch sind, genügt im Sinne einer möglichst unbürokratischen Abwicklung in der Regel die Erstellung eines Angebots und die Annahme durch den Auftraggeber, wohingegen bei größeren Vorhaben stets ein Vertrag mit für den Einzelfall spezifischen Regelungen geschlossen werden sollte.

Bei sämtlichen Fragen im Rahmen der Antragstellung – insbesondere zum finanziellen Teil der Antragsunterlagen (bspw. zur Personalausgabenkalkulation), zur Anwendung der jeweils geltenden Bestimmungen und zum Ausfüllen der Drittmittelanzeige – stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Referats Drittmittel gern zur Verfügung.

Nach Eingang der Bewilligung bzw. Erteilung des Auftrags wird ein/e Kostenträger/-stelle für Ihr Projekt vergeben. Diese/r wird Ihnen umgehend zusammen mit dem Formular für die Unterschriftsberechtigung für das Projekt zugesandt. Bitte geben Sie zur Zuordnung im Referat Drittmittel immer Ihre/n Kostenträger/-stelle an.


Referatsleitung

Karsten Bunge
Raum 1.07
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1265
karsten.bungeuni-greifswaldde