Hinweise für in den Ruhestand versetzte oder verrentete Professor*innen

Grundsätzlich sollen Drittmittelprojekte so konzipiert werden, dass sie bis zum Erreichen der Altersgrenze fachlich und haushaltsmäßig entweder abgeschlossen sind oder zur Weiterführung an ein geeignetes aktives Mitglied der Universität übergeben werden können. Soll die verantwortliche Leitung von Drittmittelprojekten trotz Erreichen der Altersgrenze fortgeführt werden oder sollen nach Erreichen der Altersgrenze Drittmittelprojekte begonnen werden, setzt dies den Status als in der Forschung selbstständig tätiges Mitglied voraus, das berechtigt und aufgefordert ist, Mittel Dritter zu Forschungszwecken einzuwerben und zu verwenden (§ 47 Absatz 1 LHG M-V). Dies lässt sich u. a. über eine Seniorprofessur (§ 61 Absatz 8 LHG M-V) oder das regelmäßige Abhalten von Lehrveranstaltungen (§ 50 Absatz 2 Nummer 3 LHG M-V) realisieren.

Um Dienstaufgaben (Vorgesetztenfunktion gegenüber Drittmittelprojektmitarbeitenden, Projektmittelbewirtschaftung u. a.) wahrnehmen zu können, ist ein Beschäftigungsverhältnis, finanziert aus Drittmitteln, zu begründen. Alternativ ist ein zur Leitung des jeweiligen Drittmittelprojekts geeignetes aktives Mitglied der Universität (z. B. der*die Nachfolger*in oder ein anderes in der Forschung selbstständig tätiges Mitglied aus dem Fachbereich) zu benennen, das die betreffenden Drittmittelprojekte nach Erreichen der Altersgrenze fortführt. Die Bereitschaft zur Übernahme dieser Aufgabe muss bereits im Vorfeld der Beantragung bzw. Annahme eines über die Altersgrenze hinausgehenden Projekts geklärt werden. Darüber hinaus muss die Fakultät, der die für die Projektdurchführung beanspruchten Räume und Infrastruktur zur Nutzung zugewiesen sind, der Bereitstellung für die Projektlaufzeit zustimmen. In jedem Fall ist auch die schriftliche Zustimmung des Drittmittelgebers zum Wechsel der Projektleitung einzuholen.


Referatsleitung

Karsten Bunge
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