Personalausgabenkalkulation

Das Referat Personal ist auch im Rahmen von Drittmittelprojekten zuständig für Personalangelegenheiten und den Abschluss von Honorar-, Gast- und Werkverträgen.

Im Folgenden finden Sie, unterschieden nach nicht-wirtschaftlichen (Zuwendungen/Kooperationen) und wirtschaftlichen Projekten (Auftragsforschung/Dienstleistung), Hinweise zur Berechnung von Personalausgaben in Drittmittelprojekten.

Zuwendungen/Kooperationen

Personalausgaben

Das monatliche Arbeitnehmerbrutto-Entgelt ist der jeweils aktuellen Entgelttabelle des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder zu entnehmen. Zum 01.11.2024 erhöhen sich die Entgelte um 200,00 EUR und zum 01.02.2025 um weitere 5,5 % (mindestens 140,00 EUR). Der derzeit gültige Tarifvertrag wurde mit einer Laufzeit bis zum 31.10.2025 abgeschlossen.

Wissenschaftliche Mitarbeitende werden in der Regel in der Entgeltgruppe 13 (E13) eingestellt. In der E13 gibt es 6 Entwicklungsstufen. Die Eingruppierung erfolgt bei der Einstellung durch das Referat Personal in Abhängigkeit von der anrechenbaren praktischen Erfahrung der jeweiligen Person. Der Aufstieg in die nächsthöhere Entwicklungsstufe erfolgt dann automatisch zu bestimmten Zeitpunkten:

  • Stufe 2: nach 1 Jahr in Stufe 1
  • Stufe 3: nach 2 Jahren in Stufe 2
  • Stufe 4: nach 3 Jahren in Stufe 3
  • Stufe 5: nach 4 Jahren in Stufe 4
  • Stufe 6: nach 5 Jahren in Stufe 5

Noch unbekanntes Personal (N. N.) sollte (sofern es die Förderbedingungen zulassen) mindestens mit Stufe 2 kalkuliert werden, PostDocs mindestens mit Stufe 3.

Dem aus der Entgelttabelle entnehmbaren Arbeitnehmerbrutto-Entgelt bei Vollzeitbeschäftigung sind folgende Bestandteile hinzuzurechnen

  • Arbeitgeberzuschlag zur Sozialversicherung in Höhe von 23,5 % (damit erhält man das monatliche Arbeitgeberbrutto).
  • Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“), die pro Jahr einmalig einem Arbeitgeberbrutto-Monatsbetrag hinzugerechnet wird.
    • E1 bis E4: 87,43 %
    • E5 bis E8: 88,14 %
    • E9a bis E11: 74,35 %
    • E12 bis E13: 46,47 %
    • E14 bis E15: 32,53 %
  • Die Auszahlung erfolgt im November – vorausgesetzt, die betreffende Person ist am 1. Dezember des betreffenden Jahres beschäftigt. Die Jahressonderzahlung wird anteilig für die Monate ausgezahlt, in denen das Beschäftigungsverhältnis bestand, d. h. bei Projektbeginn im laufenden Jahr kann eine entsprechende Kürzung vorgenommen werden. Maßgeblich ist das durchschnittliche Entgelt der Monate Juli, August und September.
  • Inflationsabmilderungsprämie in Höhe von monatlich 120,00 EUR (ohne Hinzurechnung des Arbeitgeberzuschlags) bis einschließlich Oktober 2024 entsprechend des Beschäftigungsumfangs zum jeweiligen Monatsbeginn.
  • Berücksichtigung potentieller Tarifsteigerungen: Für jedes weitere Jahr, für das noch keine Entgelttabellen feststehen, sollte eine Gehaltssteigerung in Höhe von 3 % einkalkuliert werden, und zwar bezogen auf den Gesamtbetrag des jeweiligen Vorjahres (Arbeitgeberbrutto zzgl. Jahressonderzahlung).

Bei Teilzeitbeschäftigung sind die ermittelten Beträge entsprechend des jeweiligen Beschäftigungsumfangs anteilig zu berechnen.

Hilfskraftausgaben

Für die Kalkulation von Hilfskräften gelten folgende Stundensätze einschließlich 30 % Arbeitgeberanteil (nachrichtlich in Klammern: ohne Arbeitgeberanteil):

Art ab 04/2024 ab 04/2025
SHK 17,23 EUR/h (13,25 EUR/h) 18,17 EUR/h (13,98 EUR/h)
WHK (B) 17,98 EUR/h (13,83 EUR/h) 18,97 EUR/h (14,59 EUR/h)
WHK (M) 24,41 EUR/h (18,78 EUR/h) 25,75 EUR/h (19,81 EUR/h)

Auftragsforschung/Dienstleistung

Bitte verwenden Sie zur Kalkulation die Drittmittelanzeige (Art des Vorhabens: "Auftragsforschung / Dienstleistung"). Die anzusetzenden Personalkosten werden nach Erfassen der jeweiligen Entgeltgruppe und voraussichtlichen Projektarbeitsstunden anhand der im Formular hinterlegten Stundensätze automatisch berechnet.


Referatsleitung

Karsten Bunge
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Rubenowstraße 2
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Telefon +49 3834 420 1265
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