Aufgaben des Referats Drittmittel

Dienstleister in allen Phasen eines Drittmittelprojekts

Das Referat Drittmittel ist der zentrale Dienstleister für alle Verwaltungsangelegenheiten im Bereich der Drittmittelprojekte der Universität (mit Ausnahme der Universitätsmedizin) – von der Antragstellung bis zum Abschluss. Die einzelnen Zuständigkeiten in den jeweiligen Projektphasen ergeben sich aus der folgenden Aufstellung.

Das Zentrum für Forschungsförderung und Transfer (ZFF) als weitere zentrale Dienstleistungseinheit unterstützt und berät Sie bei der Suche nach geeigneten Geldgebern, liest Anträge gegen, erstellt spezifische Texte zum Umfeld Ihres Forschungsvorhabens und informiert über Schutzrechte und Verwertungsmöglichkeiten.

1. Antragstellung bzw. Vorbereitung

  1. Bewirtschaftung der Mittel für Interne Förderungen / Anschubfinanzierungen
  2. Steuer- und trennungsrechtliche Einordnung der einzelnen Vorhaben (nicht-wirtschaftlich/wirtschaftlich)
  3. Beratung bei der Erstellung von Finanzierungsplänen, insbesondere bei der Personalausgabenkalkulation, sowie zu den jeweils geltenden Regelungen
  4. Beschaffung bzw. Ausfertigung von geforderten Bestätigungen, Erklärungen und Nachweisen
  5. Prüfen von Vertragsentwürfen bzw. Vertragsgestaltung (insbesondere Kooperationsverträge, F&E-/Auftragsforschungs-/Dienstleistungsverträge, Geheimhaltungsverträge, Materialtransferverträge) und juristische Begleitung von Vertragsverhandlungen
  6. Einholen der rechtsverbindlichen Unterschrift der Hochschulleitung (Rektorin oder Kanzlerin)

2. Bewilligung bzw. Auftragserteilung und Bewirtschaftung

  1. Prüfen der Bewilligungen und rechtsverbindliche Annahme
  2. Vergabe und Einrichtung der Projektnummern (Kostenträger/-stellen) und Berechtigungen
  3. Erstellen von bzw. Unterstützung bei Mittelanforderungen/Rechnungslegung
  4. Überwachung, Prüfung und Freigabe von Zahlungseingängen und Auszahlungen
  5. Bewirtschaftung der Overheadmittel
  6. Prüfung und Freigabe beantragter Einstellungen von Drittmittelpersonal sowie Prüfung der Personalausgabenbuchungen
  7. Zusammenarbeit mit der Projektleitung zur Einhaltung aller aus dem Projekt und dem Haushaltsrecht resultierenden Regularien
  8. Beratung bei Anträgen zur Mittelumwidmung, Mittelaufstockung und Laufzeitverlängerung
  9. Prüfung und Bestätigung von Zwischennachweisen und Weiterleitung an den Drittmittelgeber

3. Abschluss und Querschnittsaufgaben

  1. Prüfung und Bestätigung von Verwendungsnachweisen und Weiterleitung an den Drittmittelgeber bzw. Erstellung der Nachkalkulation
  2. Ggf. Beauftragung und Vorbereitung von Prüfungen (Audits) sowie Erledigung aller im Zusammenhang mit ihrer Durchführung anfallenden Aufgaben
  3. Aufbewahrung der Projektunterlagen entsprechend den Vorgaben der Geldgeber
  4. Beantwortung statistischer Anfragen zu Drittmitteln sowie Erstellung von Statistiken und Veröffentlichungen

Referatsleitung

Karsten Bunge
Raum 1.07
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1265
karsten.bungeuni-greifswaldde