Selbstbestimmungsgesetz

Bisher konnten Mitarbeitende und Studierende, die ihren Namen und ihren Geschlechtseintrag an der Universität ändern wollten, diese Änderungen für alle internen Vorgänge vornehmen lassen. Offizielle Dokumente mit Außenwirkung mussten wegen der fehlenden gesetzlichen Grundlage jedoch auf den alten Namen ausgestellt werden.

Dieser unbefriedigende Zustand wird mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November 2024 beendet sein. Alle betroffenen Kolleg*innen und Studierende können unter Vorlage ihres neuen Personalausweises, der ab sofort bei dem zuständigen Standesamt beantragt werden kann, Name und Geschlecht beim Personalreferat bzw. Studierendensekretariat ändern lassen. In Folge dessen werden auch alle Zeugnisse, Urkunden etc. nur noch auf den neuen Namen ausgestellt.

Damit wird das grundlegende Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung gewährleistet.

Weiterführende Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz, zum Vorgehen an der Universität und zu einer Übergangsfrist finden Sie hier auf den Seiten der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten. Bei Rückfragen können Sie sich gern direkt an das Gleichstellungsbüro wenden.


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