Dies zielt darauf, den Anteil der Erzeugung von Energie aus EE-Quellen auf mind. 42,5 % bis zum Jahr 2030 zu steigern. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, sog. Beschleunigungsgebiete auszuweisen, in denen EE-Vorhaben durch ein besonderes, beschleunigtes Genehmigungsverfahren privilegiert werden. Die Privilegierung beinhaltet das Absehen von Umweltprüfungen und -anforderungen. In Deutschland sollen Änderungen des WindBG, BauGB, ROG und BImSchG die RED III umsetzen. Ob die geplanten Änderungen unionsrechtskonform und mit der jüngst erfolgten Windenergieflächenbedarfsplanung vereinbar sind und welche Neuerung das Gebot zur Mehrfachnutzung für die Raumordnung erzeugt, bedarf der näheren rechtswissenschaftlichen Analyse. Insbesondere sind die zukünftigen Herausforderungen für die überörtliche und örtliche gesamträumliche Planung – also die Raumordnung und Bauleitplanung – zu skizzieren und zu diskutieren.
Themen und Programm
- Beschleunigungsgebiete und Mehrfachnutzung nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) – Eva-Maria Thierjung
- Aktueller Stand der Umsetzung der RED III durch das WindBG, BauGB und ROG – MinDirig Dr. Jörg Wagner
- Unionsrechtskonformität, Kohärenz und Praxistauglichkeit der Umsetzung der RED III – Prof. Dr. Andrea Edenharter
Das vollständige Programm finden Sie hier (PDF).
Anmeldung
Anmeldungen sind bis zum 16.10.2024 über das Anmeldeformular, postalisch oder per E-Mail an ifeusuni-greifswaldde erbeten.
Kontakt
Institut für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS)
Ernst-Lohmeyer-Platz 1, 17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 2100
ifeusuni-greifswaldde
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