Senat warnt vor drohender Handlungsunfähigkeit der Universität Greifswald

Der Akademische Senat hat in seiner Sitzung vom 17. Mai 2017 aus Anlass des anstehenden Doppelhaushalts 2018/2019 des Landes Mecklenburg-Vorpommern über die geplanten Regelungen zu den Wirtschaftsplänen der Hochschulen diskutiert und sieht sich durch diese Planungen höchst beunruhigt. 

1.  Der Senat der Universität Greifswald protestiert entschieden gegen die Pläne des Finanzministeriums, den Hochschulen massive Rücklagenbildungen aufzuerlegen und damit reglementierend in die Finanzplanung der Universität im Rahmen des Globalhaushalts einzugreifen. Dies kommt für die Universität Greifswald de facto einer Mittelkürzung in Höhe von mehr als 12,6 Prozent beziehungsweise von 8,65 Millionen Euro gleich. Das entspricht im Ergebnis in Greifswald 112 Wissenschaftlerstellen (Vollzeitäquivalenten).

2.  Für diese Forderung gibt es keine sachliche Berechtigung, weder aus wirtschaftlichen noch aus haushaltsrechtlichen Gründen.

3.  Die geplanten Maßnahmen gefährden die Entwicklungsmöglichkeiten derUniversität Greifswald und stellen einen erheblichen Standortnachteil dar. Besonders gehen diese Maßnahmen dauerhaft zu Lasten des wissenschaftlichen Nachwuchses und beschädigen die Berufungsfähigkeit der Universität Greifswald.

4.  Die Maßnahmen widersprechen im Ergebnis den Zusagen im Rahmen der Zielvereinbarung auf verlässliche Finanzierung des Haushalts der Universität Greifswald.

Der Senat unterstützt die Universitätsleitung ausdrücklich in ihren inzwischen geführten Verhandlungen mit dem Bildungsministerium, die geplanten vorgeschrieben Rücklagen von 7,5 Prozent drastisch zu reduzieren.

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Ansprechpartnerin an der Universität Greifswald
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Prof. Dr. Maria-Theresia Schafmeister
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