Geplante Pflichtrücklagen bedrohen finanzielle Handlungsfähigkeit der Universität

Da die Pressemitteilung des Ministeriums so missverstanden werden kann, dass es sich bei diesen Rücklagen um freie, disponible Mittel handelt, stellt die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald klar, dass ein Großteil ihrer Rücklagen bereits gebunden ist, das heißt, dass sie für zukünftige Ausgaben zurückgelegt wurden, für die bereits eine konkrete Verpflichtung besteht. Das sind zum Beispiel Mittel für Bauunterhaltungs- oder Investitionsmaßnahmen, die 2016 in Auftrag gegeben wurden, aber erst 2017 fertig gestellt werden, so dass die Mittel auch erst in diesem Jahr abfließen. Es handelt sich folglich nicht um Rücklagen, sondern um Rückstellungen.

Ein weiterer Teil der Rücklage stammt aus sogenannten Overheads aus Drittmittelprojekten, die von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Universität eingeworben und ihnen entsprechend der Zweckbestimmung durch den Drittmittelgeber zur Deckung indirekter Kosten ihrer Forschungsprojekte zugewiesen wurden. Auch diese Mittel stehen für den Aufbau einer Pflichtrücklage nicht zur Verfügung.

Die verbleibenden freien Rücklagen reichen bei weitem nicht für die vom Bildungsministerium geforderte ungebundene Rücklage in Höhe von 7,5 Prozent des Landeszuschusses aus.

Sollte es zu einer Pflichtrücklage in dieser Höhe kommen, würden der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald massive finanzielle Einschnitte bei der Besetzung von Stellen und damit erhebliche Einbußen in Forschung und Lehre drohen. Derartige finanzielle Einschnitte widersprächen zudem der Zielvereinbarung zwischen dem Land und der Universität für die Zeit bis 2020.  

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