Bewerbungen zum Wintersemester 2020/21 starten an der Universität Greifswald ab 1. Juni 2020

Studierende der Universität Greifswald am Rubenowplatz Foto: Till Junker
Studierende der Universität Greifswald am Rubenowplatz Foto: Till Junker

Die Universität Greifswald hat, wie alle anderen deutschen Universitäten, die Bewerbungsfristen für das Wintersemester 2020/21 an die aufgrund der Corona-Pandemie verschobenen Abiturprüfungen angepasst. Studieninteressierte müssen zwischen drei Gruppen von Studienfächern unterscheiden, für die es unterschiedliche Fristen und Bewerbungsverfahren zu beachten gilt:

Örtliche Zulassungsbeschränkung

Vom 1. Juni bis zum 15. Juli 2020 (wird voraussichtlich verlängert) erfolgt die Bewerbung für Studiengänge, für die eine örtliche Zulassungsbeschränkung gilt. Zu diesen Studiengängen gehören unter anderem der neue Studiengang Grundschullehramt, der erstmals zum Wintersemester 2020/21 startet, sowie zahlreiche Angebote der Lehramtsstudiengänge für Gymnasium. Auch Studiengänge wie Biologie, Biochemie, Geographie, Humanbiologie oder Umweltnaturwissenschaften sowie der Bachelorstudiengang Kommunikationswissenschaft unterliegen einer örtlichen Zulassungsbeschränkung. Im Bereich der Masterstudiengänge werden u.a. Health Care Management oder Biodiversität & Ökologie angeboten. Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal an der Universität Greifswald.

Bundesweite Zulassungsbeschränkung

Der Bewerbungszeitraum für die Studiengänge Human- und Zahnmedizin sowie Pharmazie gilt bundesweit einheitlich vom 1. Juli bis 20. August 2020. Diese Studiengänge mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung sind an die Bewerbungsphase der Stiftung für Hochschulzulassung gebunden. An der Universität Greifswald gilt diese Bewerbungsfrist für das WS 2020/2021 ebenfalls für Psychologie. Studieninteressierte können sich zwischen dem 1. Juli und dem 20. August 2020 für diese Studiengänge zunächst bei der Stiftung für Hochschulzulassung registrieren und anschließend bei der Universität Greifswald bewerben.

Keine Zulassungsbeschränkung

Studienfächer mit hoher Aufnahmekapazität an der Universität Greifswald erlauben eine Einschreibung ohne Zulassungsbeschränkung. Die Einschreibung ist vom 3. bis 28. August 2020 (für Fächer mit verkürzter Einschreibefrist) und bis zum 2. Oktober 2020 für alle anderen zulassungsfreien Fächer möglich.

Die Vorbereitung auf das Wintersemester 2020/2021 hat an der Universität Greifswald begonnen. Auch wenn die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie gegenwärtig noch keine Planung im Detail erlaubt, so kann die Universität Greifswald auf ihre vielfältigen Erfahrungen aus dem laufenden Sommersemester zurückgreifen und flexibel und kreativ unterschiedliche Lehrformate anbieten. Digitale Lehre wird eingesetzt, wenn es die Vorschriften zum Gesundheitsschutz erfordern oder digitale Formate Lehr- und Lernziele überzeugend umsetzen. Präsenzlehre wird unter Beachtung des Gesundheitsschutzes angeboten, wenn soziale Interaktionen und praktische Erfahrungen im Mittelpunkt des Lehrens und Lernens stehen. Insbesondere soll den Erstsemestern ein Einstieg in ihr Studium ermöglicht werden, bei dem sie ihre Lehrenden und Mitstudierenden vor Ort und in persönlichen Begegnungen kennenlernen.

Die Vorlesungszeit für das Wintersemester 2020/2021 beginnt am 12. Oktober 2020. Eine Ausnahme gilt nur für Studierende im ersten Semester der Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Psychologie. Für sie startet wegen der späteren Bewerbungsfrist die Vorlesungszeit erst am 2. November 2020.


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